Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gestaltet nach der
unverbindlichen Verbandsempfehlung, herausgegeben von der Wirtschaftskammer
Österreich, Sparte Handel, für die ihr zuzurechnenden
Wirtschaftskammer-Mitglieder (Stand 2003).
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres
Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer
Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern
nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden
Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung
auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer
Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt
den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote
gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige
Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne
nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der
Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die
Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige
Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten,
Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu
erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV.
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen
Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit
Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto
als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer
Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des
Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen
zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen
Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder
Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind
wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch
nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei
Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des
Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens
zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren
Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw.
Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom
Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die
Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages
zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl
einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages
oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen
im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom
Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als
Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim
Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es
genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der
Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der
Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen,
so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von
Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen.
Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7
Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
VI. Mahn- und
Inkassospesen
Der Vertragspartner
(Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen
verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu
ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über
die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern
der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner,
pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung
des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 zu
bezahlen.
VII. Lieferung,
Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für
Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen
gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für
Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem
angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag
geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in
Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein
branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware
nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser
Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir
eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem
Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei
einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern.
Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen,
oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist
vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Details
entnehmen Sie bitte unseren Lieferbedingungen.
VIII. Lieferfrist
Zur
Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all
seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist,
insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten
Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach
Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurücktreten. Details entnehmen Sie bitte unseren
Lieferbedingungen.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. X.
Geringfügige Leistungsänderungen Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden
zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als
genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und
Struktur, etc.).
XI. Schadenersatz
Sämtliche
Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden
an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober
Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt,
der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab
Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst
vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der
Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches
geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen
Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde
verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand
ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für
alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat. XII.
Produkthaftung Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der
Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet
worden ist.
XIII.
Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von
uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann
ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei
Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und
Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
- insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde
Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der
Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen
Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht
verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder
verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware,
insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der
Verschlechterung. XIV. Forderungsabtretungen Bei Lieferung unter
Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber
Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren
entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab.
Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig
von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,
insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen,
Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen
Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne.
Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15
Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen
uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. XV.
Zurückbehaltung Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der
Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung
nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des
Bruttorechnungsbetrages berechtigt. XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt
österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien
vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht
um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag
entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige
Gericht ausschließlich örtlich zuständig. XVII. Datenschutz, Adressenänderung
und Urheberrecht Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im
Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses
Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse
bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so
gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt
bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige
technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte,
Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält
daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.